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Bildmarke 48 grams ((fig.)) von Exceeding AG - ... 838011


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.10.2025

Bildmarke 838011

Details zur Marke 48 grams ((fig.))

Gesuch Nr.

14854/2025

Bildmarke

48 grams ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.10.2025

Hinterlegungs­datum

13.10.2025

Eintragsänderung

16.10.2025

Ablauf Schutzfrist

13.10.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Inhaber

Exceeding AG
Gubelstrasse 12
6300 Zug CH
 

Vertreter

Partsch & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Kurfürstendamm 50
10707 Berlin DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Kosmetika und kosmetische Präparate; Bio-Kosmetika; kosmetische Produkte; Kosmetika mit Hyaluronsäure; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; kosmetische Präparate für die Körperpflege; Parfümeriewaren; ätherische Öle für kosmetische Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag 48 grams ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 838011 gehört zu der Bildmarke «48 grams ((fig.))» von Exceeding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838011 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838011 gehört dem Inhaber Exceeding AG Gubelstrasse 12, 6300 Zug CH. Exceeding AG wird vertreten durch Partsch & Partner Rechtsanwälte PartGmbB Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin DE.


Marke 48 grams ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke 48 grams ((fig.)), eingetragen durch Exceeding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.