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Bildmarke 838000 von Feldschlösschen Getränke Holding AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.10.2025

Bildmarke 838000

Details zur Marke ((fig.))

Gesuch Nr.

13335/2025

Bildmarke

((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.10.2025

Hinterlegungs­datum

08.09.2025

Eintragsänderung

16.10.2025

Ablauf Schutzfrist

08.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Theophil Roniger-Strasse
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 838000 gehört zu der Bildmarke «-» von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 838000 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 838000 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Theophil Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.