Home  »  Meldung vom 15.10.2025  »  Marke MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.)) von Future Cuisine

MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.)) (837920)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.10.2025

Bildmarke 837920

Details zur Marke MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.))

Gesuch Nr.

07478/2025

Bildmarke

MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.10.2025

Hinterlegungs­datum

25.05.2025

Eintragsänderung

14.10.2025

Ablauf Schutzfrist

25.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32

Inhaber

Future Cuisine
Richard-Wagner-Strasse 22
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Pflanzliche Shakes auf Basis von Hafer, Soja, Mandeln, Erdmandeln, Kokosnuss, Pistazien, Lupinen, Erbsen.

Klasse 30

Fermentierte alkoholfreie Getränke wie Kombucha.

Klasse 32

Smoothies, Fruchtsäfte; isotonische Getränke, Energy Drinks, Proteinshakes (ohne medizinischen Zweck).

Zusammenfassung zum Markeneintrag MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 837920 gehört zu der Bildmarke «MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.))» von Future Cuisine. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837920 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837920 gehört dem Inhaber Future Cuisine Richard-Wagner-Strasse 22, 8002 Zürich CH. Der Inhaber Future Cuisine hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MISS LIQUID SHALIMAR ((fig.)), eingetragen durch Future Cuisine, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.