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Wortmarke FlowFood von Johannes Baumgartner - Markeneintrag ... 837905


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.10.2025



Details zur Marke FlowFood

Gesuch Nr.

09122/2025

Wortmarke

FlowFood

Eintrag ins Markenregister

14.10.2025

Hinterlegungs­datum

24.06.2025

Eintragsänderung

14.10.2025

Ablauf Schutzfrist

24.06.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 43

Inhaber

Johannes Baumgartner
Schützenmattstrasse 8
6020 E mmenbrücke CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FlowFood

Markeneintragung: Die Markennummer 837905 gehört zu der Wortmarke «FlowFood» von Johannes Baumgartner. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837905 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837905 gehört dem Inhaber Johannes Baumgartner Schützenmattstrasse 8, 6020 E mmenbrücke CH. Der Inhaber Johannes Baumgartner hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FlowFood mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FlowFood, eingetragen durch Johannes Baumgartner, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.