Home  »  Meldung vom 15.10.2025  »  Marke the philosopher in the boardroom von Zoom In Zoom Out - Spelt

the philosopher in the boardroom (837901)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.10.2025



Details zur Marke the philosopher in the boardroom

Gesuch Nr.

12624/2025

Wortmarke

the philosopher in the boardroom

Eintrag ins Markenregister

14.10.2025

Hinterlegungs­datum

29.08.2025

Eintragsänderung

14.10.2025

Ablauf Schutzfrist

29.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 41

Inhaber

Zoom In Zoom Out - Spelt
Dörflistrasse 7
8845 Studen SZ CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Jeux, jouets; appareils de jeux vidéo; articles de gymnastique et de sport; décorations pour arbres de Noël.

Klasse 41

Éducation; formation; divertissement; activités sportives et culturelles.

Zusammenfassung zum Markeneintrag the philosopher in the boardroom

Markeneintragung: Die Markennummer 837901 gehört zu der Wortmarke «the philosopher in the boardroom» von Zoom In Zoom Out - Spelt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837901 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837901 gehört dem Inhaber Zoom In Zoom Out - Spelt Dörflistrasse 7, 8845 Studen SZ CH. Der Inhaber Zoom In Zoom Out - Spelt hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke the philosopher in the boardroom mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke the philosopher in the boardroom, eingetragen durch Zoom In Zoom Out - Spelt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.