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Wortmarke LAVENA von Castello de Stoppani SA - ... 837744


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Tessin  TI (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 10.10.2025



Details zur Marke LAVENA

Gesuch Nr.

12215/2025

Wortmarke

LAVENA

Eintrag ins Markenregister

10.10.2025

Hinterlegungs­datum

22.08.2025

Eintragsänderung

10.10.2025

Ablauf Schutzfrist

22.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Castello de Stoppani SA
Al Marcadello 2a
6988 Ponte Tresa CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; Spirituosen; Whisky; Weinbrand; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LAVENA

Markeneintragung: Die Markennummer 837744 gehört zu der Wortmarke «LAVENA» von Castello de Stoppani SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837744 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837744 gehört dem Inhaber Castello de Stoppani SA Al Marcadello 2a, 6988 Ponte Tresa CH. Castello de Stoppani SA wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke LAVENA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LAVENA, eingetragen durch Castello de Stoppani SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.