Home  »  Meldung vom 06.10.2025  »  Marke PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.)) von Blitzer GmbH

PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.)) (837356)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.10.2025

Bildmarke 837356

Details zur Marke PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.))

Gesuch Nr.

12281/2025

Bildmarke

PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.10.2025

Hinterlegungs­datum

03.09.2025

Eintragsänderung

03.10.2025

Ablauf Schutzfrist

03.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

43

Inhaber

Blitzer GmbH
Tramstrasse 55
5034 Suhr CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Betrieb von Imbissständen, Schnellrestaurants und Restaurants; Catering.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 837356 gehört zu der Bildmarke «PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.))» von Blitzer GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837356 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837356 gehört dem Inhaber Blitzer GmbH Tramstrasse 55, 5034 Suhr CH. Der Inhaber Blitzer GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PIZZAKURIER 55 fiftyfive 5034 SUHR ((fig.)), eingetragen durch Blitzer GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.