Home  »  Meldung vom 06.10.2025  »  Marke HyperSweep von Artmed GmbH

Wortmarke HyperSweep von Artmed GmbH - Markeneintrag Nr. 837343


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.10.2025



Details zur Marke HyperSweep

Gesuch Nr.

11925/2025

Wortmarke

HyperSweep

Eintrag ins Markenregister

03.10.2025

Hinterlegungs­datum

16.08.2025

Eintragsänderung

03.10.2025

Ablauf Schutzfrist

16.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 35, 44

Inhaber

Artmed GmbH
Leimgrubenweg 9
4053 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Lasergeräte und Handstücke zur Haarentfernung; Teile und Zubehör hierfür.

Klasse 35

Gross- und Einzelhandel mit kosmetischen und medizinischen Geräten zur Haarentfernung; Geschäftsberatung und Marketingdienstleistungen für Kosmetikinstitute.

Klasse 44

Kosmetische Dienstleistungen; Laser-Haarentfernung; Beratungs- und Behandlungsdienstleistungen im Bereich dauerhafte Haarreduktion.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HyperSweep

Markeneintragung: Die Markennummer 837343 gehört zu der Wortmarke «HyperSweep» von Artmed GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837343 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837343 gehört dem Inhaber Artmed GmbH Leimgrubenweg 9, 4053 Basel CH. Der Inhaber Artmed GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HyperSweep mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HyperSweep, eingetragen durch Artmed GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.