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Wortmarke Rhyycello von Roger Höhener - Markeneintrag Nr. 837264


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.10.2025



Details zur Marke Rhyycello

Gesuch Nr.

12120/2025

Wortmarke

Rhyycello

Eintrag ins Markenregister

02.10.2025

Hinterlegungs­datum

21.08.2025

Eintragsänderung

02.10.2025

Ablauf Schutzfrist

21.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 32, 33

Inhaber

Roger Höhener
Rebackerweg 30
8305 Dietikon CH
 

Vertreter

Markenregistrierung.ch GmbH
Neunbrunnenstrasse 50
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; alkoholfreie Spirituosen.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Spirituosen; Liköre.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Rhyycello

Markeneintragung: Die Markennummer 837264 gehört zu der Wortmarke «Rhyycello» von Roger Höhener. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837264 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837264 gehört dem Inhaber Roger Höhener Rebackerweg 30, 8305 Dietikon CH. Roger Höhener wird vertreten durch Markenregistrierung.ch GmbH Neunbrunnenstrasse 50, 8050 Zürich CH.


Marke Rhyycello mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Rhyycello, eingetragen durch Roger Höhener, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.