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Wortmarke Unimo von Avitana GmbH - Markeneintrag Nr. 837243


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.10.2025



Details zur Marke Unimo

Gesuch Nr.

08507/2025

Wortmarke

Unimo

Eintrag ins Markenregister

01.10.2025

Hinterlegungs­datum

12.06.2025

Eintragsänderung

01.10.2025

Ablauf Schutzfrist

12.06.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Inhaber

Avitana GmbH
Berliner Strasse 17
32052 Herford DE
 

Vertreter

Aldo Römpler, Patentanwalt
Brendenweg 11, Postfach 154
9424 Rheineck CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Dunstabzüge für Küchen; Filter für Dunstabzüge; Luftfilter; Filtermodule für den Einbau in Leitungen von Luftfilteranlagen und Dunstabzügen; Filterhalter für den Einbau in Leitungen von Luftfilteranlagen und Dunstabzügen; Filter als Teile von häuslichen Anlagen; Zeolithfilter für häusliche Anlagen und Dunstabzüge; Schallschutzfilter für häusliche Anlagen und Dunstabzüge; Fettfilter für häusliche Anlagen und Dunstabzüge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Unimo

Markeneintragung: Die Markennummer 837243 gehört zu der Wortmarke «Unimo» von Avitana GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837243 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837243 gehört dem Inhaber Avitana GmbH Berliner Strasse 17, 32052 Herford DE. Avitana GmbH wird vertreten durch Aldo Römpler, Patentanwalt Brendenweg 11, Postfach 154, 9424 Rheineck CH.


Marke Unimo mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Unimo, eingetragen durch Avitana GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.