Details zur Marke Connect Later
Marken Nr.
Gesuch Nr.
10865/2025
Wortmarke
Connect Later
Eintrag ins Markenregister
01.10.2025
Hinterlegungsdatum
24.07.2025
Eintragsänderung
01.10.2025
Ablauf Schutzfrist
24.07.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 42, 45
Inhaber
Seidenparkweg 7
8712 Stäfa CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Softwareapplikationen; Applikationssoftware für Mobiltelefone; Applikationssoftware; Applikationsprogramme.
Klasse 42
Entwicklung von Computersoftware; Entwurf, Entwicklung, Wartung und Aktualisierung von Computersoftware für Prozessteuerung; Entwurf, Wartung, Entwicklung und Aktualisierung von Computersoftware; Entwicklung, Installation, Wartung, Kopieren, Konvertierung, Aktualisierung von Computerprogrammen und Computersoftware auch über das Internet.
Klasse 45
Vermittlung sozialer Kontakte; Online-Dienstleistungen zur Vermittlung sozialer Kontakte; Knüpfen von sozialen Kontakten im Internet; Dating-Dienstleistungen; Dating-Dienstleistungen mittels Computer.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Connect Later
Markeneintragung: Die Markennummer 837217 gehört zu der Wortmarke «Connect Later» von Denia Hungerbühler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837217 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Oktober 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 837217 gehört dem Inhaber Denia Hungerbühler Seidenparkweg 7, 8712 Stäfa CH. Der Inhaber Denia Hungerbühler hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Connect Later mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Connect Later, eingetragen durch Denia Hungerbühler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.