Home  »  Meldung vom 30.09.2025  »  Marke PALMER JOHNSON von BBI Brand Boutique International LLC

Wortmarke PALMER JOHNSON von BBI Brand Boutique ... 837030


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.09.2025



Details zur Marke PALMER JOHNSON

Gesuch Nr.

14057/2025

Wortmarke

PALMER JOHNSON

Eintrag ins Markenregister

29.09.2025

Hinterlegungs­datum

22.09.2025

Eintragsänderung

29.09.2025

Ablauf Schutzfrist

22.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 40

Inhaber

BBI Brand Boutique International LLC
Beethovenstrasse 49
8002 Zürich CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Beethovenstrasse 49
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Boote, nämlich Motorjachten, Segeljachten, Jetboote und Segelboote.

Klasse 40

Kundenspezifische Auftragsfertigung von Booten, nämlich Motorjachten und Segeljachten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PALMER JOHNSON

Markeneintragung: Die Markennummer 837030 gehört zu der Wortmarke «PALMER JOHNSON» von BBI Brand Boutique International LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837030 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837030 gehört dem Inhaber BBI Brand Boutique International LLC Beethovenstrasse 49, 8002 Zürich CH. BBI Brand Boutique International LLC wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Beethovenstrasse 49, 8002 Zürich CH.


Marke PALMER JOHNSON mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PALMER JOHNSON, eingetragen durch BBI Brand Boutique International LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.