Home  »  Meldung vom 30.09.2025  »  Marke Bodyguard von bett1.de GmbH

Wortmarke Bodyguard von bett1.de GmbH - Markeneintrag Nr. 837027


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.09.2025



Details zur Marke Bodyguard

Gesuch Nr.

14021/2025

Wortmarke

Bodyguard

Eintrag ins Markenregister

29.09.2025

Hinterlegungs­datum

19.09.2025

Eintragsänderung

29.09.2025

Ablauf Schutzfrist

19.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10, 20, 24

Inhaber

bett1.de GmbH
Tauentzienstraße 11
10789 Berlin DE
 

Vertreter

Johannes Reiner
Im Klösterli 68
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Kissen für therapeutische Zwecke; Kissen für orthopädische Zwecke; Matratzen für medizinische Zwecke.

Klasse 20

Lattenroste; Kissen; Schlafmatten [Kissen oder Matratzen]; Polster für Möbel [Kissen]; Betten; Bettzeug; Kissen und Polster; Matratzen; Matratzenauflagen.

Klasse 24

Bettwäsche; Kissenbezüge; Matratzenüberzüge; Bettdecken; Bettdeckenbezüge; Bettwäsche und Decken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Bodyguard

Markeneintragung: Die Markennummer 837027 gehört zu der Wortmarke «Bodyguard» von bett1.de GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837027 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837027 gehört dem Inhaber bett1.de GmbH Tauentzienstraße 11, 10789 Berlin DE. bett1.de GmbH wird vertreten durch Johannes Reiner Im Klösterli 68, 8044 Zürich CH.


Marke Bodyguard mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Bodyguard, eingetragen durch bett1.de GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.