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Bildmarke PrimaFerm ((fig.)) von Dadelos Agrosolutions, ... 837015


Land des Markeninhabers: Spanien  ES (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.09.2025

Bildmarke 837015

Details zur Marke PrimaFerm ((fig.))

Gesuch Nr.

11296/2025

Bildmarke

PrimaFerm ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

29.09.2025

Hinterlegungs­datum

04.08.2025

Eintragsänderung

29.09.2025

Ablauf Schutzfrist

04.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

Dadelos Agrosolutions, S.L.
Paseo de Ruzafa 20, 4º 1
46002 Valencia ES
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemikalien zur Verwendung in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft; Kompost, tierischer Dünger, Dünger; Düngemittel; Biostimulanzien für Pflanzen; Biodünger; Mikronährstoffe für Feldfrüchte; Nährstoffe (Düngemittel) in flüssiger Form für die Landwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PrimaFerm ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 837015 gehört zu der Bildmarke «PrimaFerm ((fig.))» von Dadelos Agrosolutions, S.L.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 837015 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 837015 gehört dem Inhaber Dadelos Agrosolutions, S.L. Paseo de Ruzafa 20, 4º 1, 46002 Valencia ES. Dadelos Agrosolutions, S.L. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke PrimaFerm ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PrimaFerm ((fig.)), eingetragen durch Dadelos Agrosolutions, S.L., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.