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Wortmarke Reigenart von Schmuel Stokvis - Markeneintrag Nr. 836968


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.09.2025



Details zur Marke Reigenart

Gesuch Nr.

14038/2025

Wortmarke

Reigenart

Eintrag ins Markenregister

29.09.2025

Hinterlegungs­datum

21.09.2025

Eintragsänderung

29.09.2025

Ablauf Schutzfrist

21.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 25, 26

Inhaber

Schmuel Stokvis
Burghofstrasse 16
8157 Dielsdorf CH
 

Vertreter

Anastasiia Stokvis
Burghofstrasse 16
8157 Dielsdorf CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 26

Spitzen, Tressen, Soutachen, Litzen, Borten und Stickereien sowie Bänder und Schleifen (Kurzwaren); Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen; Haarschmuck; Kunsthaar.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Reigenart

Markeneintragung: Die Markennummer 836968 gehört zu der Wortmarke «Reigenart» von Schmuel Stokvis. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836968 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836968 gehört dem Inhaber Schmuel Stokvis Burghofstrasse 16, 8157 Dielsdorf CH. Schmuel Stokvis wird vertreten durch Anastasiia Stokvis Burghofstrasse 16, 8157 Dielsdorf CH.


Marke Reigenart mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Reigenart, eingetragen durch Schmuel Stokvis, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.