Home  »  Meldung vom 29.09.2025  »  Marke HYRON Rise Above ((fig.)) von Selda Sunny

HYRON Rise Above ((fig.)) (836930)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.09.2025

Bildmarke 836930

Details zur Marke HYRON Rise Above ((fig.))

Gesuch Nr.

13328/2025

Bildmarke

HYRON Rise Above ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.09.2025

Hinterlegungs­datum

09.09.2025

Eintragsänderung

26.09.2025

Ablauf Schutzfrist

09.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 21, 25, 28

Inhaber

Selda Sunny
Parkstrasse 36
4102 Binningen CH
 

Vertreter

Mervin Pulimanthundathil
Häslirainweg 10
4147 Aesch CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Reisegepäck und Tragetaschen.

Klasse 21

Geräte und Behälter für Haushalt und Küche.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 28

Spielwaren, Turn- und Sportartikel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HYRON Rise Above ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 836930 gehört zu der Bildmarke «HYRON Rise Above ((fig.))» von Selda Sunny. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836930 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836930 gehört dem Inhaber Selda Sunny Parkstrasse 36, 4102 Binningen CH. Selda Sunny wird vertreten durch Mervin Pulimanthundathil Häslirainweg 10, 4147 Aesch CH.


Marke HYRON Rise Above ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke HYRON Rise Above ((fig.)), eingetragen durch Selda Sunny, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.