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Bildmarke eve ((fig.)) von Feldschlösschen Getränke Holding ... 836926


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.09.2025

Bildmarke 836926

Details zur Marke eve ((fig.))

Gesuch Nr.

13336/2025

Bildmarke

eve ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

26.09.2025

Hinterlegungs­datum

08.09.2025

Eintragsänderung

26.09.2025

Ablauf Schutzfrist

08.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Theophil Roniger-Strasse
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.



Zusammenfassung zum Markeneintrag eve ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 836926 gehört zu der Bildmarke «eve ((fig.))» von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836926 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836926 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Theophil Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke eve ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke eve ((fig.)), eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.