Details zur Marke JEBO TEE
Marken Nr.
Gesuch Nr.
13894/2025
Wortmarke
JEBO TEE
Eintrag ins Markenregister
25.09.2025
Hinterlegungsdatum
18.09.2025
Eintragsänderung
25.09.2025
Ablauf Schutzfrist
18.09.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 30, 32, 33
Inhaber
Hauptstrasse 56
8215 Hallau CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 30
Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis, Teigwaren und Nudeln; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Schokolade; Eiscreme, Sorbets und andere Arten von Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Würzmittel, Gewürze, konservierte Kräuter; Essig, Sossen und andere Würzmittel; Eis (gefrorenes Wasser).
Klasse 32
Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 33
Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Zusammenfassung zum Markeneintrag JEBO TEE
Markeneintragung: Die Markennummer 836886 gehört zu der Wortmarke «JEBO TEE» von Maurice Richard GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836886 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 836886 gehört dem Inhaber Maurice Richard GmbH Hauptstrasse 56, 8215 Hallau CH. Der Inhaber Maurice Richard GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke JEBO TEE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke JEBO TEE, eingetragen durch Maurice Richard GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.