Home  »  Meldung vom 26.09.2025  »  Marke PEARLCHAIN von BIOTRONIK AG

Wortmarke PEARLCHAIN von BIOTRONIK AG - Markeneintrag Nr. 836836


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.09.2025



Details zur Marke PEARLCHAIN

Gesuch Nr.

10398/2025

Wortmarke

PEARLCHAIN

Eintrag ins Markenregister

25.09.2025

Hinterlegungs­datum

16.07.2025

Eintragsänderung

25.09.2025

Ablauf Schutzfrist

16.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

BIOTRONIK AG
Ackerstrasse 6
8180 Bülach CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Katheter, chirurgische Katheter, Katheter zur Verwendung bei vaskulären Eingriffen, Ballonkatheter, Teile und Zubehör für die vorgenannten Waren; Mechanische Komponenten medizinischer Geräte der vorgenannten Art, die als integraler Bestandteil solcher Geräte verkauft und als therapeutische Modalität zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag PEARLCHAIN

Markeneintragung: Die Markennummer 836836 gehört zu der Wortmarke «PEARLCHAIN» von BIOTRONIK AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836836 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836836 gehört dem Inhaber BIOTRONIK AG Ackerstrasse 6, 8180 Bülach CH. BIOTRONIK AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke PEARLCHAIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PEARLCHAIN, eingetragen durch BIOTRONIK AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.