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Bildmarke GRIWAPLAN ((fig.)) von GriwaPlan AG - ... 836769


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.09.2025

Bildmarke 836769

Details zur Marke GRIWAPLAN ((fig.))

Gesuch Nr.

09978/2025

Bildmarke

GRIWAPLAN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.09.2025

Hinterlegungs­datum

09.07.2025

Eintragsänderung

24.09.2025

Ablauf Schutzfrist

09.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 43

Inhaber

GriwaPlan AG
Dorfstrasse 20
3818 Grindelwald CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, -organisation und -verwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Versicherungsdienstleistungen; Immobiliendienstleistungen.

Klasse 37

Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GRIWAPLAN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 836769 gehört zu der Bildmarke «GRIWAPLAN ((fig.))» von GriwaPlan AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836769 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836769 gehört dem Inhaber GriwaPlan AG Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald CH. Der Inhaber GriwaPlan AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GRIWAPLAN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRIWAPLAN ((fig.)), eingetragen durch GriwaPlan AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.