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Wortmarke Owala von Runway Blue. LTD - Markeneintrag Nr. 836555


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.09.2025



Details zur Marke Owala

Gesuch Nr.

13567/2025

Wortmarke

Owala

Eintrag ins Markenregister

18.09.2025

Hinterlegungs­datum

12.09.2025

Eintragsänderung

18.09.2025

Ablauf Schutzfrist

12.09.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

11

Inhaber

Runway Blue. LTD
13-204(A) Lonsdale House 52 Blucher Street, Birmingham
B1 1QU West Midlands GB
 

Vertreter

BIP Solutions Sp. z o.o.
MSA-Route des Jeunes 41A
1227 Carouge GE CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 11

Elektrische Wasserkessel; elektrische Thermotöpfe; Wassererhitzer; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden (LEDs); elektrisch beheizte Becher; USB-betriebene Tassenwärmer; Lichterketten für die Festtagsdekoration; elektrische Kaffeemaschinen; elektrische Babyflaschenwärmer; Milchkühlanlagen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Owala

Markeneintragung: Die Markennummer 836555 gehört zu der Wortmarke «Owala» von Runway Blue. LTD. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836555 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836555 gehört dem Inhaber Runway Blue. LTD 13-204(A) Lonsdale House 52 Blucher Street, Birmingham, B1 1QU West Midlands GB. Runway Blue. LTD wird vertreten durch BIP Solutions Sp. z o.o. MSA-Route des Jeunes 41A, 1227 Carouge GE CH.


Marke Owala mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Owala, eingetragen durch Runway Blue. LTD, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.