Home  »  Meldung vom 19.09.2025  »  Marke Reform x Retreat von Runessa GmbH

Wortmarke Reform x Retreat von Runessa GmbH - Markeneintrag ... 836532


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.09.2025



Details zur Marke Reform x Retreat

Gesuch Nr.

07435/2025

Wortmarke

Reform x Retreat

Eintrag ins Markenregister

18.09.2025

Hinterlegungs­datum

23.05.2025

Eintragsänderung

18.09.2025

Ablauf Schutzfrist

23.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 41, 44

Inhaber

Runessa GmbH
c/o Vanessa Theiss, General-Wille-Strasse 19
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 44

Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Reform x Retreat

Markeneintragung: Die Markennummer 836532 gehört zu der Wortmarke «Reform x Retreat» von Runessa GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836532 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836532 gehört dem Inhaber Runessa GmbH c/o Vanessa Theiss, General-Wille-Strasse 19, 8002 Zürich CH. Der Inhaber Runessa GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Reform x Retreat mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Reform x Retreat, eingetragen durch Runessa GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.