Details zur Marke Kühnis Hörwelt
Marken Nr.
Gesuch Nr.
11854/2025
Wortmarke
Kühnis Hörwelt
Eintrag ins Markenregister
18.09.2025
Hinterlegungsdatum
14.08.2025
Eintragsänderung
18.09.2025
Ablauf Schutzfrist
14.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
10, 37, 44
Inhaber
Rheinstrasse 2a
9435 Heerbrugg CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 10
Chirurgische, ärztliche, zahn- und tierärztliche Instrumente und Apparate; künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial; für Behinderte angepasste therapeutische und unterstützende Geräte; Massagegeräte; Apparate, Geräte und Gegenstände für Säuglinge; Apparate, Geräte und Gegenstände für die sexuelle Aktivität.
Klasse 37
Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Bergbau, Erdöl- und Erdgasbohrungen.
Klasse 44
Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, Aquakultur, Gartenbau und Forstwirtschaft.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Kühnis Hörwelt
Markeneintragung: Die Markennummer 836515 gehört zu der Wortmarke «Kühnis Hörwelt» von Kühnis Hörwelt AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836515 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 836515 gehört dem Inhaber Kühnis Hörwelt AG Rheinstrasse 2a, 9435 Heerbrugg CH. Der Inhaber Kühnis Hörwelt AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Kühnis Hörwelt mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Kühnis Hörwelt, eingetragen durch Kühnis Hörwelt AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.