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Wortmarke ZURICH AIRPORT von Flughafen Zürich AG - ... 836471


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.09.2025



Details zur Marke ZURICH AIRPORT

Gesuch Nr.

11539/2025

Wortmarke

ZURICH AIRPORT

Eintrag ins Markenregister

17.09.2025

Hinterlegungs­datum

07.08.2025

Eintragsänderung

17.09.2025

Ablauf Schutzfrist

07.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 37, 39, 41, 43, 45

Inhaber

Flughafen Zürich AG
8058 Zürich-Flughafen CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung, insbesondere Bereitstellung und Vermietung von Werbeflächen; Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Messen zu kommerziellen Zwecken.

Klasse 36

Immobiliendienstleistungen, nämlich Verwaltung und Vermietung von Gewerbeflächen.

Klasse 37

Reparaturdienstleistungen, insbesondere Reparaturwesen im Bereich von Flughäfen; Installationsarbeiten, insbesondere Installationsarbeiten im Bereich von Flughäfen; Unterhalt und Aussen- sowie Innenreinigung von Gebäuden.

Klasse 39

Dienstleistungen eines Flughafens, nämlich Flughafendienste, Bodenverkehrskontrolle für Flugzeuge; Betrieb von Flughafeninfrastrukturen, nämlich Flugpisten, Rollwegen, Vorfeldflächen, Betrieb von Flugkontrollgebäuden, Fluggastbrücken, Passagierterminals, Infrastrukturen für den Frachttransport, insbesondere Lagerräumen und Lagereinrichtungen, Betrieb von Medienversorgungsanlagen, nämlich zur Energie- und Brennstofflagerung, -verteilung und -versorgung, zur Wärmeversorgung (Verteilung), zur Wasserverteilung und -versorgung sowie zur Stromversorgung; Betrieb von Infrastrukturen für den Frachttransport, nämlich von Parkeinrichtungen; Abholung, Auslieferung, Verpackung, Lagerung, Abfertigung, Transport, Beladen und Entladen von Frachtgut, Waren, Paketen und Gepäck mit verschiedenen Beförderungsanlagen, Transportlogistik, Aufbewahren von Reisegepäck; Beratungsdienstleistungen in Bezug auf Transport; Flugreisedienste; Reise- und Beförderungsinformationen; Reisebegleitung; Abfertigung von Passagieren (ausgenommen Sicherheitsüberprüfung) und Transport von Passagieren; Parkplatz- und Parkhausdienste; Vermietung von Parkplätzen; Taxidienste; Vermietung von Abstellflächen und Hallen für Flugzeuge; Frachttransport, nämlich von Parkeinrichtungen.

Klasse 41

Unterhaltung; Veranstaltung von kulturellen und sportlichen Anlässen sowie Beratung in den vorgenannten Bereichen; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle oder Unterrichtszwecke; Organisation und Veranstaltung von Kongressen, Symposien, Konferenzen und Konzerten; Erteilen von Auskünften bezüglich sportlichen und kulturellen Veranstaltungen; Platzreservierungen für Unterhaltungsveranstaltungen.

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen; Vermietung von Seminar- und Veranstaltungsräumen.

Klasse 45

Sicherheitskontrolle von Personen und Gepäckstücken in Flughäfen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ZURICH AIRPORT

Markeneintragung: Die Markennummer 836471 gehört zu der Wortmarke «ZURICH AIRPORT» von Flughafen Zürich AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836471 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836471 gehört dem Inhaber Flughafen Zürich AG 8058 Zürich-Flughafen CH. Flughafen Zürich AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke ZURICH AIRPORT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ZURICH AIRPORT, eingetragen durch Flughafen Zürich AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.