Home  »  Meldung vom 18.09.2025  »  Marke McFLAVOR von McDonald's International Property Company, Ltd.

Wortmarke McFLAVOR von McDonald's International Property ... 836461


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.09.2025



Details zur Marke McFLAVOR

Gesuch Nr.

10880/2025

Wortmarke

McFLAVOR

Eintrag ins Markenregister

17.09.2025

Hinterlegungs­datum

25.07.2025

Eintragsänderung

17.09.2025

Ablauf Schutzfrist

25.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Inhaber

McDonald's International Property Company, Ltd.
110 N. Carpenter Street
60607 Chicago, Illinois US
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Pommes Frites-Gericht, hauptsächlich aus Pommes Frites und Garnierungen bestehend.

Zusammenfassung zum Markeneintrag McFLAVOR

Markeneintragung: Die Markennummer 836461 gehört zu der Wortmarke «McFLAVOR» von McDonald's International Property Company, Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836461 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836461 gehört dem Inhaber McDonald's International Property Company, Ltd. 110 N. Carpenter Street, 60607 Chicago, Illinois US. McDonald's International Property Company, Ltd. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke McFLAVOR mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke McFLAVOR, eingetragen durch McDonald's International Property Company, Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.