Details zur Marke KINBLEXEY
Marken Nr.
Gesuch Nr.
11282/2025
Wortmarke
KINBLEXEY
Eintrag ins Markenregister
16.09.2025
Hinterlegungsdatum
04.08.2025
Eintragsänderung
16.09.2025
Ablauf Schutzfrist
04.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
5
Inhaber
One Johnson & Johnson Plaza
08933 New Brunswick, NJ US
Vertreter
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 5
Humanpharmazeutische Präparate zur Vorbeugung gegen und Behandlung von Viruserkrankungen, Autoimmun- und entzündlichen Erkrankungen, Alloimmunerkrankungen, Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten, Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Erkrankungen des peripheren neurologischen Systems, Schmerzen, dermatologischen Erkrankungen, Magen-Darm-Erkrankungen, infektionsbedingten Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, onkologischen Erkrankungen, Augenerkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, hämatologischen Erkrankungen, urologischen Erkrankungen, Erkrankungen der Mutter und des Fötus.
Zusammenfassung zum Markeneintrag KINBLEXEY
Markeneintragung: Die Markennummer 836414 gehört zu der Wortmarke «KINBLEXEY» von Johnson & Johnson. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836414 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 836414 gehört dem Inhaber Johnson & Johnson One Johnson & Johnson Plaza, 08933 New Brunswick, NJ US. Johnson & Johnson wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.
Marke KINBLEXEY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke KINBLEXEY, eingetragen durch Johnson & Johnson, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.