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Wortmarke ROLLING MEMBRANE von BIOTRONIK AG - Markeneintrag ... 836399


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.09.2025



Details zur Marke ROLLING MEMBRANE

Gesuch Nr.

09618/2025

Wortmarke

ROLLING MEMBRANE

Eintrag ins Markenregister

16.09.2025

Hinterlegungs­datum

03.07.2025

Eintragsänderung

16.09.2025

Ablauf Schutzfrist

03.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

BIOTRONIK AG
Ackerstrasse 6
8180 Bülach CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Führungsdrähte, medizinische Einführhülsen, Teile und Zubehör für die vorgenannten Waren; Mechanische Komponenten, die zur Verlängerung von medizinischen Vorrichtungen der vorgenannten Art verkauft werden und die als therapeutische Mittel zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag ROLLING MEMBRANE

Markeneintragung: Die Markennummer 836399 gehört zu der Wortmarke «ROLLING MEMBRANE» von BIOTRONIK AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836399 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836399 gehört dem Inhaber BIOTRONIK AG Ackerstrasse 6, 8180 Bülach CH. BIOTRONIK AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke ROLLING MEMBRANE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ROLLING MEMBRANE, eingetragen durch BIOTRONIK AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.