Home  »  Meldung vom 16.09.2025  »  Marke VOLGAZ von Rutishauser-DiVino SA

Wortmarke VOLGAZ von Rutishauser-DiVino SA - Markeneintrag ... 836319


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 15.09.2025



Details zur Marke VOLGAZ

Gesuch Nr.

05095/2025

Wortmarke

VOLGAZ

Eintrag ins Markenregister

15.09.2025

Hinterlegungs­datum

08.04.2025

Eintragsänderung

15.09.2025

Ablauf Schutzfrist

08.04.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33, 43

Inhaber

Rutishauser-DiVino SA
c/o fenaco Genossenschaft, Erlachstrasse 5
3012 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Alkoholfreier Wein; alkoholfreie Getränke; entalkoholisierte Getränke.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (mit Ausnahme von Bier); Wein.

Klasse 43

Sommelierdienstleistungen; Bereitstellung von Speisen und Getränken; Bereitstellung von Speisen und Getränken in Restaurants; Catering-Dienstleistungen; Hoteldienstleistungen; Betrieb von Weinbars und Weinstuben.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VOLGAZ

Markeneintragung: Die Markennummer 836319 gehört zu der Wortmarke «VOLGAZ» von Rutishauser-DiVino SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836319 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836319 gehört dem Inhaber Rutishauser-DiVino SA c/o fenaco Genossenschaft, Erlachstrasse 5, 3012 Bern CH. Der Inhaber Rutishauser-DiVino SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VOLGAZ mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VOLGAZ, eingetragen durch Rutishauser-DiVino SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.