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Wortmarke EXPLORER von BIOTRONIK AG - Markeneintrag Nr. 836028


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.09.2025



Details zur Marke EXPLORER

Gesuch Nr.

09621/2025

Wortmarke

EXPLORER

Eintrag ins Markenregister

09.09.2025

Hinterlegungs­datum

03.07.2025

Eintragsänderung

09.09.2025

Ablauf Schutzfrist

03.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

10

Inhaber

BIOTRONIK AG
Ackerstrasse 6
8180 Bülach CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 10

Medizinische Katheter, chirurgische Katheter, Katheter zur Verwendung bei vaskulären Interventionen, Stützkatheter, Führungskatheter, Führungsdraht-Verlängerungskatheter, Ballonkatheter, medizinische Führungsdrähte, Einführhülsen, Teile und Zubehör für die vorgenannten Waren; alle vorgenannten Waren nicht für diagnostische Zwecke.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag EXPLORER

Markeneintragung: Die Markennummer 836028 gehört zu der Wortmarke «EXPLORER» von BIOTRONIK AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 836028 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 836028 gehört dem Inhaber BIOTRONIK AG Ackerstrasse 6, 8180 Bülach CH. BIOTRONIK AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke EXPLORER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke EXPLORER, eingetragen durch BIOTRONIK AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.