Details zur Marke PEKA EASYclean ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
09077/2025
Bildmarke
PEKA EASYclean ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
05.09.2025
Hinterlegungsdatum
23.06.2025
Eintragsänderung
05.09.2025
Ablauf Schutzfrist
23.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
3, 7, 37
Inhaber
Vertreter
Industriestrasse 41
9642 Ebnat-Kappel CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 3
Waschmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungsmittel, Farbentfernungsmittel, Pinselreiniger, Farbrollenreiniger, spezielle Reinigungsflüssigkeiten und -mittel zur Verwendung mit Reinigungsmaschinen für Malerwerkzeuge.
Klasse 7
Maschinen zur Reinigung von Malerwerkzeugen, insbesondere von Pinseln und Farbrollern.
Klasse 37
Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen; Wartung und Instandhaltung von Maschinen zur Reinigung von Malerwerkzeugen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PEKA EASYclean ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 835889 gehört zu der Bildmarke «PEKA EASYclean ((fig.))» von PEKA Pinselfabrik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835889 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 835889 gehört dem Inhaber PEKA Pinselfabrik AG Industriestrasse 41, 9642 Ebnat-Kappel CH. PEKA Pinselfabrik AG wird vertreten durch PEKA Pinselfabrik AG,Jürg Nuessli Industriestrasse 41, 9642 Ebnat-Kappel CH.
Marke PEKA EASYclean ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PEKA EASYclean ((fig.)), eingetragen durch PEKA Pinselfabrik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.