Home  »  Meldung vom 05.09.2025  »  Marke Adina protegì. ((fig.)) von Bundesamt für Gesundheit

Adina protegì. ((fig.)) (835877)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.09.2025

Bildmarke 835877

Details zur Marke Adina protegì. ((fig.))

Gesuch Nr.

06683/2025

Bildmarke

Adina protegì. ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.09.2025

Hinterlegungs­datum

14.05.2025

Eintragsänderung

04.09.2025

Ablauf Schutzfrist

14.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 44

Inhaber

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung übertragbare Krankheiten, Sektion Vaccination, Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Dienstleistungen im Bereich Unternehmenskommunikation.

Klasse 44

Gesundheitsberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Adina protegì. ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 835877 gehört zu der Bildmarke «Adina protegì. ((fig.))» von Bundesamt für Gesundheit. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835877 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 835877 gehört dem Inhaber Bundesamt für Gesundheit Abteilung übertragbare Krankheiten, Sektion Vaccination, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern CH. Der Inhaber Bundesamt für Gesundheit hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Adina protegì. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Adina protegì. ((fig.)), eingetragen durch Bundesamt für Gesundheit, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.