Home  »  Meldung vom 05.09.2025  »  Marke Always protected. ((fig.)) von Bundesamt für Gesundheit

Always protected. ((fig.)) (835873)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.09.2025

Bildmarke 835873

Details zur Marke Always protected. ((fig.))

Gesuch Nr.

06680/2025

Bildmarke

Always protected. ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.09.2025

Hinterlegungs­datum

14.05.2025

Eintragsänderung

04.09.2025

Ablauf Schutzfrist

14.05.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 44

Inhaber

Bundesamt für Gesundheit
Abteilung übertragbare Krankheiten, Sektion Vaccination, Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Dienstleistungen im Bereich Unternehmenskommunikation.

Klasse 44

Gesundheitsberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Always protected. ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 835873 gehört zu der Bildmarke «Always protected. ((fig.))» von Bundesamt für Gesundheit. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835873 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 835873 gehört dem Inhaber Bundesamt für Gesundheit Abteilung übertragbare Krankheiten, Sektion Vaccination, Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern CH. Der Inhaber Bundesamt für Gesundheit hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Always protected. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Always protected. ((fig.)), eingetragen durch Bundesamt für Gesundheit, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.