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Wortmarke TREDURA von Bauwerk Group Schweiz AG - ... 835852


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.09.2025



Details zur Marke TREDURA

Gesuch Nr.

10473/2025

Wortmarke

TREDURA

Eintrag ins Markenregister

04.09.2025

Hinterlegungs­datum

17.07.2025

Eintragsänderung

04.09.2025

Ablauf Schutzfrist

17.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 27

Inhaber

Bauwerk Group Schweiz AG
Neudorfstrasse 49
9430 St. Margrethen SG CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Boden-, Wand- und Deckenverkleidungen (Baumaterial) aus Holz und Holzprodukten; Bodenbeläge aus Holz und Holzprodukten; Sportböden nicht aus Metall; Profil- und Fussleisten, nicht aus Metall, für Bauzwecke.

Klasse 27

Bodenbeläge nicht aus Holz sowie Wandbekleidungen nicht aus textilem Material.



Zusammenfassung zum Markeneintrag TREDURA

Markeneintragung: Die Markennummer 835852 gehört zu der Wortmarke «TREDURA» von Bauwerk Group Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835852 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. September 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 835852 gehört dem Inhaber Bauwerk Group Schweiz AG Neudorfstrasse 49, 9430 St. Margrethen SG CH. Bauwerk Group Schweiz AG wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke TREDURA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TREDURA, eingetragen durch Bauwerk Group Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.