Details zur Marke BUSINESSSPRINT
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08555/2024
Wortmarke
BUSINESSSPRINT
Eintrag ins Markenregister
26.08.2025
Hinterlegungsdatum
16.06.2024
Eintragsänderung
26.08.2025
Ablauf Schutzfrist
16.06.2034
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 41, 42
Inhaber
Lanackerstrasse 7
8535 Herdern CH
Vertreter
Bälliz 52
3600 Thun CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Betreuung von Mitarbeitern Dritter und Kadern in betrieblicher Hinsicht; Werbung.
Klasse 41
Sportliche und kulturelle Aktivitäten; elektronische Publikation; Produktion von Podcasts.
Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschung sowie diesbezügliche Designdienstleistungen; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von webbasierten Anwendungen; Bereitstellung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbaren Softwareanwendungen, auf die über eine Website zugegriffen werden kann; Software as a Service (SaaS); Platform as a Service (PaaS).
Zusammenfassung zum Markeneintrag BUSINESSSPRINT
Markeneintragung: Die Markennummer 835501 gehört zu der Wortmarke «BUSINESSSPRINT» von Liebenfelser Group AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835501 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 835501 gehört dem Inhaber Liebenfelser Group AG Lanackerstrasse 7, 8535 Herdern CH. Liebenfelser Group AG wird vertreten durch Winzenried , Legal Bälliz 52, 3600 Thun CH.
Marke BUSINESSSPRINT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke BUSINESSSPRINT, eingetragen durch Liebenfelser Group AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.