Details zur Marke THERMOPLAN
Marken Nr.
Gesuch Nr.
10049/2025
Wortmarke
THERMOPLAN
Eintrag ins Markenregister
26.08.2025
Hinterlegungsdatum
10.07.2025
Eintragsänderung
26.08.2025
Ablauf Schutzfrist
10.07.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
7, 11
Inhaber
Thermoplan-Platz 1
6353 Weggis CH
Vertreter
Patentanwälte, Schulhausstrasse 12
8002 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 7
Elektrische Geräte für das Schäumen von Milch; elektrische Geräte für das Erzeugen von Rahm; nicht handbetriebene Kaffeemühlen; Maschinen.
Klasse 11
Elektrische Kaffeemaschinen; elektrische halbautomatische Kaffeemaschinen, elektrische Maschinen für die Zubereitung von Kaffee und Tee sowie diesbezügliche Einzelteile und Zubehör; elektrische Espressomaschinen; elektrische Heissgetränkemaschinen, insbesondere für Wasser, Milch, Schokolade, Tee; elektrische Milchaufschäumgeräte; elektrische Kaffeeröstmaschinen, elektrische Kaffeefiltergeräte, Dampferzeugungsgeräte; elektrische Geräte für die Erzeugung und/oder Dispensieren von Eis.
Zusammenfassung zum Markeneintrag THERMOPLAN
Markeneintragung: Die Markennummer 835468 gehört zu der Wortmarke «THERMOPLAN» von Steiner AG Weggis. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835468 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 835468 gehört dem Inhaber Steiner AG Weggis Thermoplan-Platz 1, 6353 Weggis CH. Steiner AG Weggis wird vertreten durch LUCHS & PARTNER AG Patentanwälte, Schulhausstrasse 12, 8002 Zürich CH.
Marke THERMOPLAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke THERMOPLAN, eingetragen durch Steiner AG Weggis, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.