Home  »  Meldung vom 27.08.2025  »  Marke GYNO-CANESCALM von Bayer Intellectual Property GmbH

Wortmarke GYNO-CANESCALM von Bayer Intellectual Property ... 835462


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 26.08.2025



Details zur Marke GYNO-CANESCALM

Gesuch Nr.

12160/2025

Wortmarke

GYNO-CANESCALM

Eintrag ins Markenregister

26.08.2025

Hinterlegungs­datum

21.08.2025

Eintragsänderung

26.08.2025

Ablauf Schutzfrist

21.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Bayer Intellectual Property GmbH
Alfred-Nobel-Strasse 50
40789 Monheim am Rhein DE
 

Vertreter

Troller Hitz Troller Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen; Desinfektionsmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GYNO-CANESCALM

Markeneintragung: Die Markennummer 835462 gehört zu der Wortmarke «GYNO-CANESCALM» von Bayer Intellectual Property GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835462 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 835462 gehört dem Inhaber Bayer Intellectual Property GmbH Alfred-Nobel-Strasse 50, 40789 Monheim am Rhein DE. Bayer Intellectual Property GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke GYNO-CANESCALM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GYNO-CANESCALM, eingetragen durch Bayer Intellectual Property GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.