Details zur Marke H SanitaerCheck by Holling Services ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
12126/2025
Bildmarke
H SanitaerCheck by Holling Services ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
26.08.2025
Hinterlegungsdatum
21.08.2025
Eintragsänderung
26.08.2025
Ablauf Schutzfrist
21.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 37, 41, 42
Inhaber
Turnhallestrasse 46
8357 Guntershausen b. Aadorf CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Computer-Software, Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten.
Klasse 35
Unternehmensberatung, Büroarbeiten.
Klasse 37
Baudienstleistungen; Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen.
Klasse 41
Ausbildung.
Klasse 42
Qualitätskontrolle und Authentifizierungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.
Zusammenfassung zum Markeneintrag H SanitaerCheck by Holling Services ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 835451 gehört zu der Bildmarke «H SanitaerCheck by Holling Services ((fig.))» von Holger Holling. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835451 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 835451 gehört dem Inhaber Holger Holling Turnhallestrasse 46, 8357 Guntershausen b. Aadorf CH. Der Inhaber Holger Holling hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke H SanitaerCheck by Holling Services ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke H SanitaerCheck by Holling Services ((fig.)), eingetragen durch Holger Holling, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.