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Wortmarke PARBO von Parmo GmbH - Markeneintrag Nr. 835408


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 25.08.2025



Details zur Marke PARBO

Gesuch Nr.

08679/2025

Wortmarke

PARBO

Eintrag ins Markenregister

25.08.2025

Hinterlegungs­datum

13.08.2025

Eintragsänderung

25.08.2025

Ablauf Schutzfrist

13.08.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 22, 27

Inhaber

Parmo GmbH
Baslerstrasse 120
5222 Umiken CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Parkettstäbe; Parkettböden aus Kork und Mischungen auf Korkgrundlage; Parkettböden aus Kork; Parkettböden aus Holz; Parkett und Parkettplatten; Parkett aus Holz; Parkett; Korkparkett; Hartholzbeläge und Fussbodenbeläge; Bodenbeläge aus Hartholz.

Klasse 22

Bodenplanen aus Vinyl.

Klasse 27

Wandverkleidungen aus Vinyl; Bodenbeläge aus Vinyl; Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; rutschhemmende Fussbodenbeläge zur Verwendung auf Treppen; Linoleumfliesen (Bodenbeläge); dekorative rutschfeste Platten für Fussbodenbeläge; Bodenbeläge (Oberböden); Bodenbeläge aus Linoleum.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PARBO

Markeneintragung: Die Markennummer 835408 gehört zu der Wortmarke «PARBO» von Parmo GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835408 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 835408 gehört dem Inhaber Parmo GmbH Baslerstrasse 120, 5222 Umiken CH. Der Inhaber Parmo GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke PARBO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PARBO, eingetragen durch Parmo GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.