Details zur Marke RushCHOK1 ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
11866/2025
Bildmarke
RushCHOK1 ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
20.08.2025
Hinterlegungsdatum
15.08.2025
Eintragsänderung
20.08.2025
Ablauf Schutzfrist
15.08.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
42
Inhaber
Room 101, 106, 201, 301, 401, Unit 1, No. 1-9, Lane 99, Shenmei Road, Zhoupu Town, Pudong New District
201318 Shanghai CN
Vertreter
ul. Zjednoczenia 95
43-250 Pawlowice PL
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 42
Technologische Forschung; Forschungs- und Entwicklungsdienste bezüglich neuer Produkte für Dritte; biologische Forschung; wissenschaftliche Forschung; Technologieberatung; medizinische Forschung; Kultivierung von Zellen für die wissenschaftliche Forschung; wissenschaftliche Forschung im Bereich der Genetik; Labordienstleistungen für Biomanufacturing; wissenschaftliche Labordienstleistungen; klinische Versuchsreihen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag RushCHOK1 ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 835230 gehört zu der Bildmarke «RushCHOK1 ((fig.))» von Biointron Biological Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 835230 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 835230 gehört dem Inhaber Biointron Biological Inc. Room 101, 106, 201, 301, 401, Unit 1, No. 1-9, Lane 99, Shenmei Road, Zhoupu Town, Pudong New District, 201318 Shanghai CN. Biointron Biological Inc. wird vertreten durch BIP Solutions Sp. z o.o. ul. Zjednoczenia 95, 43-250 Pawlowice PL.
Marke RushCHOK1 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke RushCHOK1 ((fig.)), eingetragen durch Biointron Biological Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.