Home  »  Meldung vom 14.08.2025  »  Marke JETZT HÄTS GSCHÄLLET ! von Schällibaum Immobilien AG

JETZT HÄTS GSCHÄLLET ! (834886)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.08.2025



Details zur Marke JETZT HÄTS GSCHÄLLET !

Gesuch Nr.

09039/2025

Wortmarke

JETZT HÄTS GSCHÄLLET !

Eintrag ins Markenregister

13.08.2025

Hinterlegungs­datum

22.06.2025

Eintragsänderung

13.08.2025

Ablauf Schutzfrist

22.06.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 41, 43

Inhaber

Schällibaum Immobilien AG
Norastrasse 7
8004 Zürich CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Immobiliendienstleistungen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JETZT HÄTS GSCHÄLLET !

Markeneintragung: Die Markennummer 834886 gehört zu der Wortmarke «JETZT HÄTS GSCHÄLLET !» von Schällibaum Immobilien AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834886 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 834886 gehört dem Inhaber Schällibaum Immobilien AG Norastrasse 7, 8004 Zürich CH. Schällibaum Immobilien AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke JETZT HÄTS GSCHÄLLET ! mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JETZT HÄTS GSCHÄLLET !, eingetragen durch Schällibaum Immobilien AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.