Details zur Marke VIANIS ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08157/2025
Bildmarke
VIANIS ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
12.08.2025
Hinterlegungsdatum
20.06.2025
Eintragsänderung
12.08.2025
Ablauf Schutzfrist
20.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
9, 35, 42, 44
Inhaber
Liebwylen 3
6430 Schwyz CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 9
Anwendungssoftware; Apps (Software), nämlich Anwendungen für Smartphones, Tablet-PCs, E-Reader und sonstige mobile oder stationäre IT-Geräte (herunterladbar).
Klasse 35
Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten.
Klasse 42
Programmierung von Software zur elektronischen Datenverarbeitung (EDV); Programmieren von Datenbankverwaltungssoftware; Beratung im Bereich der Cloud-Computing-Netze und -Anwendungen; Beratung auf dem Gebiet des Softwaredesigns; Beratung bezüglich der Gestaltung von Webseiten.
Klasse 44
Beratungsdienste in Bezug auf pharmazeutische und medizinische Produkte; Beratungs- und Informationsdienste bezüglich pharmazeutischen Produkten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag VIANIS ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 834755 gehört zu der Bildmarke «VIANIS ((fig.))» von Erwin Zetz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834755 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 834755 gehört dem Inhaber Erwin Zetz Liebwylen 3, 6430 Schwyz CH. Der Inhaber Erwin Zetz hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke VIANIS ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke VIANIS ((fig.)), eingetragen durch Erwin Zetz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.