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Wortmarke Heart Seltzer 0.0% von Look and Phil GmbH - ... 834738


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Obwalden  OW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.08.2025



Details zur Marke Heart Seltzer 0.0%

Gesuch Nr.

09223/2025

Wortmarke

Heart Seltzer 0.0%

Eintrag ins Markenregister

11.08.2025

Hinterlegungs­datum

07.07.2025

Eintragsänderung

11.08.2025

Ablauf Schutzfrist

07.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 32, 33

Inhaber

Look and Phil GmbH
Kägiswilerstrasse 17
6060 Sarnen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 32

Biere; alkoholfreie Getränke; kohlensäurehaltige Wässer und aromatisierte Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Heart Seltzer 0.0%

Markeneintragung: Die Markennummer 834738 gehört zu der Wortmarke «Heart Seltzer 0.0%» von Look and Phil GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834738 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Die Markeneintrag Nr. 834738 gehört dem Inhaber Look and Phil GmbH Kägiswilerstrasse 17, 6060 Sarnen CH. Der Inhaber Look and Phil GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Heart Seltzer 0.0% mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Heart Seltzer 0.0%, eingetragen durch Look and Phil GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.