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Wortmarke FLITZER von Pascal Kümin - Markeneintrag Nr. 834659


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.08.2025



Details zur Marke FLITZER

Gesuch Nr.

09191/2025

Wortmarke

FLITZER

Eintrag ins Markenregister

08.08.2025

Hinterlegungs­datum

25.06.2025

Eintragsänderung

08.08.2025

Ablauf Schutzfrist

25.06.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Inhaber

Pascal Kümin
Schindellegistrasse 89a
8808 Pfäffikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biermischgetränke; aromatisierte Wässer; Biere; alkoholfreie Getränke; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Mischgetränke, ausgenommen Biermischgetränke; Getränke auf Weinbasis; Aperitifs auf Weinbasis; alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FLITZER

Markeneintragung: Die Markennummer 834659 gehört zu der Wortmarke «FLITZER» von Pascal Kümin. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834659 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 834659 gehört dem Inhaber Pascal Kümin Schindellegistrasse 89a, 8808 Pfäffikon CH. Der Inhaber Pascal Kümin hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FLITZER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FLITZER, eingetragen durch Pascal Kümin, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.