Home  »  Meldung vom 08.08.2025  »  Marke Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.)) von Fresh Trading Limited

Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.)) (834559)


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 834559

Details zur Marke Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

09215/2025

Bildmarke

Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

06.08.2025

Hinterlegungs­datum

25.06.2025

Ablauf Schutzfrist

25.06.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32, 35

Inhaber

Fresh Trading Limited
342 Ladbroke Grove
W10 5BU London GB
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 834559 gehört zu der Bildmarke «Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.))» von Fresh Trading Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834559 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 834559 gehört dem Inhaber Fresh Trading Limited 342 Ladbroke Grove, W10 5BU London GB. Fresh Trading Limited wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Verrückt nach Obst & Gemüse ((fig.)), eingetragen durch Fresh Trading Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.