Details zur Marke VAYRON Securing the Pulse of Critical Infrastructure ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
08501/2025
Bildmarke
VAYRON Securing the Pulse of Critical Infrastructure ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
05.08.2025
Hinterlegungsdatum
12.06.2025
Eintragsänderung
05.08.2025
Ablauf Schutzfrist
12.06.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 37, 42
Inhaber
Untere Gstücktstrasse 19B
8180 Bülach CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Einzel- oder Grosshandelsdienstleistungen im Bereich Cybersicherheitshardware und -software.
Klasse 37
Installation, Konfiguration und Wartung von Cybersicherheitshardware.
Klasse 42
Beratungs- und Überwachungsdienstleistungen im Bereich Cybersicherheit, sowie Installation, Konfiguration und Wartung von Cybersicherheitssoftware.
Zusammenfassung zum Markeneintrag VAYRON Securing the Pulse of Critical Infrastructure ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 834470 gehört zu der Bildmarke «VAYRON Securing the Pulse of Critical Infrastructure ((fig.))» von Stephan Dudler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834470 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. August 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 834470 gehört dem Inhaber Stephan Dudler Untere Gstücktstrasse 19B, 8180 Bülach CH. Der Inhaber Stephan Dudler hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke VAYRON Securing the Pulse of Critical Infrastructure ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke VAYRON Securing the Pulse of Critical Infrastructure ((fig.)), eingetragen durch Stephan Dudler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.