Home  »  Meldung vom 03.08.2025  »  Marke JOB-STRESS-INDEX ((fig.)) von Gesundheitsförderung Schweiz

JOB-STRESS-INDEX ((fig.)) (834294)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 834294

Details zur Marke JOB-STRESS-INDEX ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

17428/2024

Bildmarke

JOB-STRESS-INDEX ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.07.2025

Hinterlegungs­datum

29.07.2025

Ablauf Schutzfrist

29.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 41, 42, 44, 45

Inhaber

Gesundheitsförderung Schweiz
Wankdorfallee 5
3014 Bern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag JOB-STRESS-INDEX ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 834294 gehört zu der Bildmarke «JOB-STRESS-INDEX ((fig.))» von Gesundheitsförderung Schweiz. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834294 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 834294 gehört dem Inhaber Gesundheitsförderung Schweiz Wankdorfallee 5, 3014 Bern CH. Gesundheitsförderung Schweiz wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke JOB-STRESS-INDEX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke JOB-STRESS-INDEX ((fig.)), eingetragen durch Gesundheitsförderung Schweiz, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.