Home  »  Meldung vom 29.11.2025  »  Marke Suissepartout von Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG

Wortmarke Suissepartout von Schweizerische Mobiliar ... 834130


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke Suissepartout

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

10242/2025

Wortmarke

Suissepartout

Eintrag ins Markenregister

28.07.2025

Hinterlegungs­datum

14.07.2025

Ablauf Schutzfrist

14.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 36, 39, 41, 43

Inhaber

 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG
Monbijoustrasse 68, Postfach
3000 Bern 14 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Suissepartout

Markeneintragung: Die Markennummer 834130 gehört zu der Wortmarke «Suissepartout» von Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 834130 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 834130 gehört dem Inhaber Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG Bundesgasse 35, 3001 Bern CH. Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Monbijoustrasse 68, Postfach, 3000 Bern 14 CH.


Marke Suissepartout mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Suissepartout, eingetragen durch Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.