Home  »  Meldung vom 21.07.2025  »  Marke Yeas von Dicko GmbH

Wortmarke Yeas von Dicko GmbH - Markeneintrag Nr. 833765


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.07.2025



Details zur Marke Yeas

Gesuch Nr.

10131/2025

Wortmarke

Yeas

Eintrag ins Markenregister

18.07.2025

Hinterlegungs­datum

11.07.2025

Eintragsänderung

18.07.2025

Ablauf Schutzfrist

11.07.2035

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35

Inhaber

Dicko GmbH
Auwaldweg 7
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Verbreitung von Werbeanzeigen für Dritte mittels ein Online-Kommunikationsnetzwerk; Unternehmenskommunikation; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Werbung; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Marketingdienstleistungen zur Markteinführung und Pflege von Waren- und Dienstleistungsmarken (Branding); Dienstleistungen einer Werbeagentur, insbesondere Trendforschung, Marktforschung, Marketingberatung, Direkt Marketing, Eventmarketing; Dienstleistungen einer Werbeagentur.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Yeas

Markeneintragung: Die Markennummer 833765 gehört zu der Wortmarke «Yeas» von Dicko GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 833765 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Juli 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Die Markeneintrag Nr. 833765 gehört dem Inhaber Dicko GmbH Auwaldweg 7, 7302 Landquart CH. Der Inhaber Dicko GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Yeas mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Yeas, eingetragen durch Dicko GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.