Details zur Marke SNOWSPRING
Marken Nr.
Gesuch Nr.
07434/2025
Wortmarke
SNOWSPRING
Eintrag ins Markenregister
17.07.2025
Hinterlegungsdatum
23.05.2025
Eintragsänderung
17.07.2025
Ablauf Schutzfrist
23.05.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
25, 33, 41
Inhaber
Feldweg 19A
3912 Termen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 33
Alkoholische Getränke, ausgenommen Biere; alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 41
Veranstaltung von Live-Vorstellungen und Filmfestivals; Organisation, Produktion, Präsentation und Durchführung von Musikkonzerten, Festivals, Tourneen und anderen Musik- und Kulturdarbietungen, -veranstaltungen und -aktivitäten; Durchführung von Filmfestivals; Organisation und Durchführung von Galaveranstaltungen und andern gesellschaftlichen Anlässen (Events), nämlich von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen oder von solchen mit Unterhaltungscharakter sowie von Wettbewerben (einschliesslich Verleihung von Preisen).
Zusammenfassung zum Markeneintrag SNOWSPRING
Markeneintragung: Die Markennummer 833727 gehört zu der Wortmarke «SNOWSPRING» von Johnny Schalbetter. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 833727 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Juli 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 833727 gehört dem Inhaber Johnny Schalbetter Feldweg 19A, 3912 Termen CH. Der Inhaber Johnny Schalbetter hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke SNOWSPRING mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SNOWSPRING, eingetragen durch Johnny Schalbetter, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.