Details zur Marke VALAYA ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
09672/2025
Bildmarke
VALAYA ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
10.07.2025
Hinterlegungsdatum
03.07.2025
Eintragsänderung
10.07.2025
Ablauf Schutzfrist
03.07.2035
Status Marke
aktiv
Nizza-Klassifikation Nr.
34
Inhaber
Building B101, 252 Yongfu Road, Tangwei Community, Fuhai Street, Baoan District
Shenzhen, Guangdong CN
Vertreter
Berglihöh 3
8725 Ernetschwil CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 34
Zigaretten aus Tabakersatzstoffen, nicht für medizinische Zwecke; Zigaretten; elektronische Zigaretten; Liquide für elektronische Zigaretten; Zigarettenetuis, -dosen; Verdampfer zum Inhalieren für Raucher; Feuerzeuge für Raucher; Zigarettenfilter; Aromen für Tabak, ausgenommen ätherische Öle; Aromen für elektronische Zigaretten, ausgenommen ätherische Öle.
Zusammenfassung zum Markeneintrag VALAYA ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 833423 gehört zu der Bildmarke «VALAYA ((fig.))» von Shenzhen Uwell Technology Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 833423 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Juli 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 833423 gehört dem Inhaber Shenzhen Uwell Technology Co., Ltd. Building B101, 252 Yongfu Road, Tangwei Community, Fuhai Street, Baoan District, Shenzhen, Guangdong CN. Shenzhen Uwell Technology Co., Ltd. wird vertreten durch euromaier AG Berglihöh 3, 8725 Ernetschwil CH.
Marke VALAYA ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke VALAYA ((fig.)), eingetragen durch Shenzhen Uwell Technology Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.